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Prof. Dr. med Joachim Mrugowsky - NS Verbrecher aus Rathenow
Nach dem
Abitur, 1923 in Rathenow, absolvierte Mrugowsky eine Banklehre. Von 1925 bis
1931 studierte er Medizin und von 1926 bis 1930 Biologie, speziell Botanik, an
der Universität Halle, 1930 promovierte er zum Dr. sc. nat., 1931 bestand er
das ärztliche Staatsexamen. 1930/31 leitete er als Hochschulgruppenführer des
NSDStB die ersten Aktionen gegen den Theologen Dehn. 1931/32 war Mrugowsky
Medizinalpraktikant in Küstrin, 1932 nach der Approbation Assistenzarzt an der
Abteilung für Innere Medizin der städtischen Krankenanstalten in Küstrin.
1933 wurde er Assistent am Hygienischen Institut der Universität Halle, im
Februar 1934 erhielt er einen Lehrauftrag für »Menschliche Erblichkeitslehre
und Rassenhygiene« für Mediziner. Seit 1931 Angehöriger der SS wurde
Mrugowsky 1935 hauptamtlich SS-Führer und war beim SD-Oberabschnitt Nord-West
(Hannover) tätig, nebenamtlich nahm er einen Lehrauftrag an der TH Hannover für
»Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene« wahr. 1937 wurde Mrugowsky
von Heinrich Himmler zum Leiter des im Aufbau befindlichen Hygiene-Instituts der
Verfügungstruppe der SS (später Waffen-SS) ernannt (Dienstgrad: SS-Sturmbannführer),
zugleich war er Standartenarzt der Leibstandarte Adolf Hitler. Im selben Jahr
habilitierte er sich an der Universität Halle mit einer hygienischen
Untersuchung über ein mansfeldisches Bergmannsdorf. Als Dozent wurde er jedoch
der Universität Berlin zugewiesen. Als Chef des Hygiene-Instituts der Waffen-SS
und ab 1943 Oberster Hygieniker und Amtchef III beim Reichsarzt SS und Polizei
war Mrugowsky in zahlreiche Humanexperimente an KZ-Häftlingen involviert. 1946
wurde er vor dem amerikanischen Militärgerichtshof Nr. I im so genannten Nürnberger
Ärzteprozess angeklagt, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig
befunden und 1948 gehenkt. Dokumente: 1. Versuche mit AkonitinnitratProf. Joachim Mrugowsky, SS-Oberführer, Chef des Hygiene-Instituts der Waffen-SS, Leiter von Versuchen im KZ Sachsenhausen mit Akonitinnitrat. "Es handelte sich um Geschosse von Kaliber 7,65 mm, welche mit dem Gift in kristalliner Form gefüllt waren." Zwei Häftlingen wird der Oberschenkel durchschossen. Da sie keine Gifteinwirkung zeigen, scheiden sie aus dem "Experiment" aus. Drei Häftlingen bleibt dagen die Gift-Munition im Oberschenkel stecken. Mrugowsky hat ihr zweistündiges Sterben in seinem Geheimbericht protokolliert: "Nach 40 bis 44 Minuten setzte starker Speichelfluß ein. ... Schaumiger Speichel entfließt dem Mund." Nach 90 Minuten besteht starker Brechreiz: "Der eine Vergiftete versuchte vergebens zu erbrechen. Um dies zu erreichen, steckte er vier Finger der Hand bis zu den Grundgelenken tief in den Mund. Trotzdem setzte kein Erbrechen ein. ... Die motorische Unruhe wuchs später so stark, daß sich die Personen aufbäumten, wieder hinwarfen, die Augen verdrehten, sinnlose Bewegungen mit den Händen und Armen ausführten. ... Der Tod trat 121, 123 und 129 Minuten nach Erhalt des Schusses ein." Dokument 103-L (Nürnberger
Prozesse), 2. Weitere Versuche
3. Nürnberger Prozess (Ärzteprozess)
[USHMM NOTE: Die Angeklagten Paul Rostock, Kurt Blome, Siegfried Ruff, Hans Wolfgang Romberg, Georg August Welttz, Konrad Schäfer, und Adolf Pokorny wurden für nicht schuldig befunden. Die zum Tode verurteilten Angeklagten wurden am 02.Juni 1948 im Gefängnis Landsberg (Bayern) gehängt. Die Strafen der übrigen Angeklagten verringerten sich im Berufungsprozess: Handloser und Genzken´s Strafe wurde in 20 Jahre Gefängnis umgewandelt; Schroeder, Rose und Fischer´s in 15 Jahre; Becker-Freyseng, Beiglboeck und Oberheuser´s zu 10 Jahre. Poppendick wurde frei gelassen] |