Einleitung

Der beliebte Slogan  „Anna und Arthur halten ihr Maul“ ist nicht nur eine Redewendung. Es sollte Deine oberste Direktive

im Umgang mit der Staatsmacht sein. Du vermeidest es, Dich oder andere zu belasten. Polizisten sind geschult im Umgang mit Leuten wie Dir.

Also: Denk nicht, Du bist schlauer als sie und wirst sie jetzt mal richtig verarschen.

Wer nichts sagt, kann nichts falsches sagen!  
Bei Auskünften an die Polizei, ob als Beschuldigter oder Zeuge, bist Du grundsätzlich gehalten, nie mehr als Deine persönlichen Daten preiszugeben. Das sind:

- Vor- und Nachname

- Geburtstag und –ort

- Familienstand

- Beruf (allg. Bezeichnung wie Schüler, Student, Auszubildender, Angestellter etc.)

- Adresse

- Staatsangehörigkeit

Das ist alles! Mehr musst Du bei der Polizei in keinem Fall sagen, egal was sie dir sagen oder womit man Dir droht.

Als Beschuldigter einer Straftat hast Du das Recht, die Aussage zu verweigern. Anna und Arthur halten ihr Maul! Das gilt für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Keine Aussage!!!

Als Zeuge einer Straftat musst Du nur bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht eine Aussage machen (näheres siehe Aussageverhalten).

- Wenn Du eine Vorladung erhältst, schau zuerst wer der Absender ist, denn:  

Auf eine Vorladung von der Polizei musst Du nicht reagieren. Du bist nicht verpflichtet, dort aufzutauchen!

Also: Begib Dich auch nicht in die Höhle des Löwen!!!

Auf eine Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht musst Du reagieren. Es besteht für Dich eine Erscheinenspflicht. Gehst Du nicht hin, ist es möglich, dass Dich dann Polizisten zum Termin chauffieren.
Bei allen Vorladungen ist es ratsam, rechtskundige Personen (Vertrauensanwalt, Rote Hilfe e.V. etc.) aufzusuchen. Du gewinnst Sicherheit und kannst nichts falsch machen.
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