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Der
beliebte Slogan „Anna
und Arthur halten ihr Maul“ ist
nicht
nur eine Redewendung. Es sollte Deine oberste Direktive
im
Umgang mit der Staatsmacht sein. Du vermeidest es, Dich oder andere zu belasten.
Polizisten sind geschult im Umgang mit Leuten wie Dir.
Also:
Denk nicht, Du bist schlauer als sie und wirst sie jetzt mal richtig verarschen.
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| Wer nichts sagt,
kann
nichts falsches sagen!
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Auskünften an die Polizei, ob als Beschuldigter oder Zeuge, bist Du
grundsätzlich gehalten, nie mehr als Deine persönlichen Daten
preiszugeben. Das sind: |
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Vor- und Nachname
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Geburtstag und –ort
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Familienstand
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Beruf (allg. Bezeichnung wie Schüler, Student,
Auszubildender,
Angestellter etc.)
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Adresse
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Staatsangehörigkeit
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Das
ist alles! Mehr musst Du bei der Polizei in keinem Fall sagen,
egal was sie dir sagen oder womit man Dir droht.
Als
Beschuldigter einer Straftat hast Du das Recht, die Aussage zu verweigern. Anna und Arthur halten ihr Maul!
Das
gilt
für
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
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| Keine
Aussage!!!
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Als
Zeuge einer Straftat musst Du nur bei der Staatsanwaltschaft
oder
bei Gericht eine Aussage machen (näheres siehe
Aussageverhalten).
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Wenn
Du eine Vorladung erhältst, schau zuerst wer der Absender ist, denn:
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Auf
eine Vorladung von der Polizei musst Du nicht reagieren. Du bist nicht
verpflichtet, dort aufzutauchen!
Also:
Begib Dich auch nicht in die Höhle des Löwen!!!
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| Auf
eine Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
musst Du reagieren. Es besteht für Dich eine Erscheinenspflicht. Gehst
Du nicht hin, ist es möglich, dass Dich dann Polizisten zum Termin chauffieren. |
| Bei
allen Vorladungen ist es ratsam,
rechtskundige
Personen (Vertrauensanwalt, Rote
Hilfe e.V. etc.) aufzusuchen. Du gewinnst
Sicherheit
und kannst nichts falsch machen.
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