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Demo - Einmal eins
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Klar,
es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer
Demo. Oft sagen wir uns, dass bei
der
Demo
sowieso nix passiert
und haben auch oft recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln
auch auf einer „Spaziergangs-“Demo beherzigt
werden,
weil auch solche schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden
sind. |
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| Auf dem Weg zur Demo
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Gehe
nach Möglichkeit
nie alleine
auf eine Demo oder
zu einer anderen
Aktion. Es ist nicht nur lustiger mit Menschen unterwegs zu sein,
die Du kennst und denen Du vertraust, sondern auch sicherer. Profimäßig
ist es, zusammen hinzugehen und zusammen den Ort des Geschehens
wieder zu verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe vorher
das Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei sollte
Raum für Ängste und Unsicherheiten einzelner sein. Während der
Demo sollte die Gruppe möglichst zusammen bleiben. Achte
auf
angemessene Kleidung
incl. Schuhe, in denen Du bequem
und ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein Stück Papier
ein um wichtige Details zu notieren (siehe unten: Das
Gedächtnisprotokoll).
Nimm eine Telefonkarte und ein paar Groschen mit,
die Polizei ist zwar nach einer Festnahme verpflichtet, Dir auch
dann 2 Telefonate zu gewähren, wenn Du kein Geld dabei hast,
aber sicher ist sicher. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig einnehmen
musst, in ausreichender Menge mit. Besser Brille als Kontaktlinsen.
Lass persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher zu
Hause. Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles andere
kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen. Drogen jeglicher
Art sollten weder vorher konsumiert, noch auf die Demo mitgenommen
werden; schließlich musst Du einen klaren Kopf bewahren
und jederzeit in der Lage sein können, Entscheidungen zu
treffen.
Einen Fotoapparat brauchst Du auch nicht, Deine Fotos helfen im
Falle einer Festnahme nur der Gegenseite!
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| Der Ermittlungsausschuss
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Meist
gibt es einen
EA
(Ermittlungsausschuss) dessen
Telefonnummer durchgesagt
oder per Handzettel verbreitet wird. Der EA kümmert
sich vor allem um Festgenommene, besorgt für sie AnwältInnen. Wenn
jemand festgenommen wurde, sollte sie/er sich beim EA
melden. Wenn Du ZeugIn einer Festnahme wirst, versuch den Namen
der/des Festgenommenen zu erfahren. Melde die Festnahme dem
EA, damit ihr/ihm geholfen werden kann. Menschen, die
nach einer Festnahme wieder freigelassen werden, sollten sich sofort
beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So
ein
Gedächtnisprotokoll
kann sehr nützlich sein, wenn
nach einigen
Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. (Auch die Polizei hält
alles in ihren Unterlagen fest!) Auch ZeugInnen von Übergriffen sollten
ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll
auf
jeden Fall: Ort, Zeit und Art (Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen)
des Übergriffs, Namen der/des Betroffenen, ZeugInnen sowie Anzahl,
Diensteinheit und Aussehen der Schläger (Oberlippenbart
reicht
nicht!). Dieses Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA bestimmt,
so es einen gibt, andernfalls erstmal sicher aufbewahren.
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| Bei Übergriffen |
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Nicht
in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch andere
dazu auffordern. Spätestens jetzt heißt es, schnell
Ketten
zu
bilden
und wenn’s gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen
zurückzuziehen. Oftmals können Übergriffe der Freunde und
Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und Stehen bleiben abgewehrt,
das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben
von Verletzten verhindert werden.
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| Bei Verletzungen |
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Kümmere
Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber
Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an die
Demo- Sanis,
soweit vorhanden, oder organisiere mit FreundInnen selbst den
Abtransport oder die Versorgung der Verletzten. Wenn Ihr ein Krankenhaus
aufsuchen müsst, dann möglichst eins, das nicht mit der Veranstaltung
in Verbindung gebracht wird. Wichtig ist, auch dort
keine
Angaben
zum Geschehen zu machen – oft schon haben Krankenhäuser mit
der Polizei zusammengearbeitet und Daten weitergegeben.
Deine
Personalien musst Du, allein schon wegen der Krankenversicherung, korrekt
angeben – aber darüber hinaus nix oder „Unfall
im Haus“ o.ä. |
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| Bei Festnahmen |
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Mache
auf Dich aufmerksam (
„Scheiße“ brüllen
kann jedeR am
lautesten!), rufe Deinen
Namen, ggf. den Ort, aus
dem Du kommst,
damit Deine Festnahme dem EA mitgeteilt werden kann. Wenn
Du merkst, dass kein Entkommen mehr möglich ist, versuche
möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen und vor allem: ab
diesem Moment sagst
Du keinen Ton mehr!
Nach der
Freilassung sofort
beim EA melden. Wieder
zuhause angekommen, schreib Dir so genau wie nur möglich
die Umstände Deiner Festnahme auf und alles, an das Du
Dich
sonst in diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere mögliche
ZeugInnen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, zu einer eventuellen
Prozessgruppe, einer Bunten Hilfe oder zur Roten Hilfe. |
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Beim Abtransport
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Auf
der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich
ggf. mit den anderen Festgenommenen über Eure Rechte, aber mit
keinem Wort
über das, was Ihr oder Du gemacht habt/hast.
Das
wäre nun wirklich nicht das erste mal, dass da ein Spitzel unter Euch
ist, auch wenn Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte auf andere
und zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation noch
schlechter klar kommen als Du, das beruhigt auch Dich. Redet darüber,
dass es Sinn macht, ab sofort konsequent die Schnauze zu halten.
Tausche mit Deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus,
damit der/die zuerst Freigelassene den EA informieren kann.
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| Auf der Wache
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Gegenüber
der Polizei bist Du nur verpflichtet,
Angaben zu Deiner
Person
zu machen, das sind ausschließlich:
-
Name, Vorname, ggf. Geburtsname
-
(Melde-)Adresse
-
allgem. Berufsbezeichnung (z.B.
„Student“, „Angestellte“ o.ä.)
-
Geburtsdatum und Ort
-
Familienstand (z.B. „ledig“), Staatsangehörigkeit
(auch
diese Angaben kannst Du natürlich verweigern, nur lieferst
Du ihnen damit einen billigen Vorwand, Dich zu fotografieren, Dir
Fingerabdrücke abzunehmen und Dich bis zu 12 Stunden festzuhalten –
was sie aber, wenn sie wollen, ohnehin machen können.
Ansonsten
ist die Verweigerung der Personalien nur eine Ordnungswidrigkeit und
kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld). Und
das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr!
Nichts
über Eltern, Schule, Firma, Wetter…; einfach:
gar
nix!
Nach
der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche zu
führen. Nerv die PolizistInnen so lange, bis sie Dich telefonieren lassen,
droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von
diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung weiteren Arzt aufsuchen
und ein zweites Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen
schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung
(Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren
lassen. Selbst aber
nichts unterschreiben!
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Im Verhör
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Lass
Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder von Brutalos einschüchtern,
noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern. Glaube
nicht, die Beamten austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger,
um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der
Wache sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit
GenossInnen und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die PolizistInnen
erzählen, dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen
zu machen:
das ist gelogen!
Auch keine „harmlosen“
Plaudereien,
„außerhalb“ des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o.ä., keine „politischen Diskussionen“ mit den Wachteln: Jedes
Wort
nach Deiner Festnahme ist eine Aussage!
Auch
wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen
Du gar nix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie
tun würdest – halte bitte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann
jemanden anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein
Alibi, bleibt einer übrig. Auch Informationen darüber, was Du
nicht
getan
hast, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen
Dich
und andere zu konstruieren. Es
ist jedoch nicht nur ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen
und der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes künftiges
Strafverfahren, sondern darüber hinaus auch schlichtweg
am
einfachsten, am (relativ) „bequemsten“, am (relativ)
„schmerzlosesten“ für
Dich in dieser Situation,
total und umfassend gar nix zu sagen
und
von vorneherein den VernehmerInnen klar zu machen, dass
Du umfassend die
Aussage verweigerst. Nach den
Fragen zur Person
kommen oft erstmal ganz „unverfängliche“ Fragen: „Wie lange
wohnen Sie denn schon in…“; „Sind Sie mit dem Auto hergekommen?“;
„Im wievielten Semester sind Sie?“... Und wenn sie merken,
dass Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst und
antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos weiterbohren,
wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten
willst:
„Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob Sie mit xy zusammenwohnen?“;
„Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?“;
„Das lässt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält
doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen“ usw, usw…
Sie werden keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur
auf das Gespräch eingehst.
Völlig
anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmissverständlich
klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie
möglich, dass es jeder Schimanski kapiert, dass Du die Aussage verweigerst:
Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine kaputte
Schallplatte: „Ich verweigere die Aussage!“.
„Regnet es draußen?“ – „Ich verweigere die Aussage!“; „Wollen Sie
eine Zigarette/einen
Kaffee?“ – „Ich verweigere die Aussage!“; „Wollen Sie
vielleicht mit jemandem anders sprechen?“ – „Ich verweigere die Aussage!“...
Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein
Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell kapieren,
dass es Dir ernst ist und Du nicht zu übertölpeln bist, dass
Du
genau weißt, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heißt für
Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten Fall,
dass Du nach hause gehen kannst.
Freilassen müssen sie Dich
-
bei
Festnahmen zur Identitätsfeststellung: nachdem
Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du einen
Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine
Angaben auch stimmen, können sie Dich jedoch bis zu
12
Stunden
festhalten.
-
bei
Festnahmen als Tatverdächtiger:
spätestens
um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages
(also
maximal 48 Stunden), es sei denn, sie führen Dich einem Richter
vor und dieser verhängt entweder Untersuchungshaft (nur bei schweren
Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr - bis zu 6 Monaten,
aber auch länger) oder ordnet ein „Schnellverfahren“ an (dazu
mehr weiter unten, dann maximal eine Woche).
-
bei
Vorbeugehaft
(„Unterbindungsgewahrsam“):
wenn
nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen:
bis zum Ende
der Aktion, zu der Du wolltest (Demo, Widerstandstage,...), maximal
je nach Bundesland zwischen 24 Stunden (so zur Zeit in Berlin)
und 2 Wochen (Bayern, Sachsen…). Da die Polizeigesetze,
in
denen das festgelegt ist, ständig verschärft werden, solltest Du Dich vor
einer Aktion in einem anderen Bundesland immer kundig machen, um
keine Überraschungen zu erleben. |
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