Auf folgenden Naziinternetseiten wird über das Verbot "Hauptvolk" und "Sturm 27" berichtet:

http://www.stoertebeker.net

http://de.altermedia.info

http://www.freier-widerstand.net

Auf allen drei Seiten wird der selbe Artikel publiziert, der wohl vom Störtebeker - Netz stammt. Im Störtebeker - Netz und bei Altermedia werden zudem Bilder der Schriftzüge von "Hauptvolk" und "Sturm27" sowie ein Bild der Kameradschaftmitglieder während des Naziaufmarsches in Potsdam, die von der Antifarechercheseite www.whoiswho.tk stammen, gezeigt.

Hier der Artikel:

Kameradschaft „Hauptvolk“ und „Sturm 27“ in Brandenburg verboten

Im Land Brandenburg wurden heute die Kameradschaft Hauptvolk und deren Untergliederung „Sturm 27“ verboten. Wie es in einer Meldung des brandenburgischen Innenministeriums heißt, wurde die Verbotsverfügung heute früh zugestellt und vollstreckt. Die „Vollstreckung“ geschah in Gestalt von 41 Hausdurchsuchungen, die sich keineswegs nur auf den Bereich Havelland in Brandenburg, sondern auch auf Objekte in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erstreckte. Insgesamt waren mehr als 300 Beamte im Einsatz. Wie bei so vielen Aktionen dieser Art ließ man verlauten, daß man „umfangreiche Unterlagen sicher gestellt“ hätte. Ob diese freilich in irgend einer Weise rechtswidrig sind, sagte man nicht.

Begründet wurde das Verbot mit der Behauptung, daß die beiden Organisationen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständig (sic!) richten würde. Erst an dritter Stelle nannte man dann den Grund, daß die Bestrebungen des Vereins „auch Strafgesetzen zuwider“ laufen würden.

Brandenburgs Innenminister Schönbohm erklärte zum Verbot:
Mit diesem nach aufwändigen Vorarbeiten verfügten Verbot setzen wir ein deutliches Signal im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Die wehrhafte Demokratie zeigt, dass sie ihre Waffen einzusetzen weiß. Die verfassungsfeindliche Betätigung der Kameradschaft ‚Hauptvolk’ und ihrer Untergliederung waren für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Der Verein und seine Mitglieder haben in den vergangenen Jahren immer wieder durch neonazistische Propaganda und Straftaten von sich reden gemacht.

Wir werden im Kampf gegen den Rechtsextremismus im Land nicht nachlassen. Wir haben auf diesem Gebiet seit meinem Amtsantritt den Druck um ein Mehrfaches erhöht. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für politisch motivierte Gewalt, Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz.


Allerdings machte sich Schönbohm keine Illusionen darüber, daß er mit diesem Verbot auch nur ansatzweise eine Einschüchterung der nationalen Szene erreicht hat. Statt dessen diene dieses Verbot offenbar lediglich dazu, gegenüber der politischen Konkurrenz von Links nachzuweisen, daß der brandenburgische Landesverfassungsschutz nach all den Schlappen der jüngsten Vergangenheit doch zu etwas nütze sei. So heißt es speziell an die Adresse der PDS gerichtet: „Die Landesregierung steht zum Verfassungsschutz und wird seine Arbeitsfähigkeit auch künftig sicherstellen. Für Doppelzüngigkeit a la PDS, die auf der einen Seiten die wehrhafte Demokratie und den Kampf gegen den Rechtsextremismus fordert und auf der anderen Seite den Verfassungsschutz durch empfindliche Streichungen schwächen will, ist bei diesem höchst sensiblen Thema wahrhaftig kein Raum!

Wie man unschwer an dieser Bemerkung erkennen kann, ging es bei dem Verbot weniger darum, die Aktivitäten politisch mißliebiger Organisationen unmöglich zu machen, sondern sich nach außen hin mal wieder als Gralshüter der Demokratie aufzuspielen. Ein reiner Propagandaakt, der nichts an den bestehenden politischen Verhältnissen im Lande ändert. Kein Wunder also, wenn sich Schönbohm zum Eingeständnis veranlaßt sieht: „Der anhaltende massive Aufklärungs- und Verfolgungsdruck von Verfassungsschutz und Polizei kann rechtsextremistische Strukturen zerschlagen, nicht aber extremistisches Gedankengut in den Köpfen beseitigen. Politik, Kirchen und Vereine, aber auch Schulen und Eltern müssen hier ihre besondere Verantwortung wahrnehmen.

Die Kameradschaft Hauptvolk entstand 2000 in der Umgegend von Rathenow und Premnitz. Ihre Zugehörigkeit zur Kameradschaft gab man durch entsprechende Bekleidung sowie auch durch Tätowierungen zum Ausdruck. Als Organ der Kameradschaft wird die Zeitschrift DER LANDBOTE genannt. Dem Sturm 27 wird vorgeworfen sich mit seiner Bezeichnung namentlich an die seinerzeit in Rathenow aktive SA-Brigade 27 anzulehnen. Beiden Gruppierungen werden ca. 60 Mitglieder zugezählt. Über einen größeren Rahmen hinaus wurde die Kameradschaft Hauptvolk bekannt, als sich 2002 herausstellte, daß Angehörige einer Wachschutzfirma, die das Asylantenheim in Rathenow bewachten, früher mal Mitglied dieser Kameradschaft gewesen sind.

Das Verbot von Hauptvolk und Sturm 27 schließt sich den im März in Berlin ergangenen Verboten der Kameradschaft Tor, deren Mädelgruppe sowie dem der Berliner Alternative Süd-Ost an. Letztere hat inzwischen gegen das Verbot, deren Begründung in der Tat hanebüchen ist, Klage eingereicht. Zuletzt ist Brandenburg 1997 die „Kameradschaft Oberhavel“ verboten worden. Zwei Jahre zuvor verbot man die „Direkte Aktion Mitteldeutschland“.

Diese und ähnliche Repressivmaßnahmen führten und führen dazu, daß nationale Gruppen sich künftig mehr in Bürgerinitiativen und ähnlichen Gruppen zusammenschließen bzw. zusammenschließen werden. Eine Tendenz die man nur positiv betrachten kann. Verbote wie die oben genannten, können einer solchen Entwicklung nur förderlich sein. Man schlägt quasi zwei Fliegen mit einer klappen. Zum einen zwingt man die nationale Szene förmlich dazu, sich zu modernisieren und zum anderen beweist man, daß auch der freiheitlichste Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gab, auch nichts weiter ist als ein gewöhnlicher Polizeistaat.

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