Auf folgenden Naziinternetseiten wird über das Verbot "Hauptvolk" und "Sturm 27" berichtet:
http://www.stoertebeker.net
http://de.altermedia.info
http://www.freier-widerstand.net
Auf allen drei Seiten wird der selbe Artikel publiziert, der wohl vom Störtebeker - Netz stammt. Im Störtebeker - Netz und bei Altermedia werden zudem Bilder der Schriftzüge von "Hauptvolk" und "Sturm27" sowie ein Bild der Kameradschaftmitglieder während des Naziaufmarsches in Potsdam, die von der Antifarechercheseite www.whoiswho.tk stammen, gezeigt.
Hier der Artikel:
Kameradschaft „Hauptvolk“ und „Sturm 27“ in Brandenburg verboten
Im Land Brandenburg wurden heute die
Kameradschaft Hauptvolk und deren Untergliederung „Sturm 27“ verboten. Wie
es in einer Meldung des brandenburgischen Innenministeriums heißt, wurde die
Verbotsverfügung heute früh zugestellt und vollstreckt. Die
„Vollstreckung“ geschah in Gestalt von 41 Hausdurchsuchungen, die sich
keineswegs nur auf den Bereich Havelland in Brandenburg, sondern auch auf
Objekte in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erstreckte.
Insgesamt waren mehr als 300 Beamte im Einsatz. Wie bei so vielen Aktionen
dieser Art ließ man verlauten, daß man „umfangreiche Unterlagen sicher
gestellt“ hätte. Ob diese freilich in irgend einer Weise rechtswidrig
sind, sagte man nicht.
Begründet wurde das Verbot mit der Behauptung, daß die beiden Organisationen
sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständig
(sic!) richten würde. Erst an dritter Stelle nannte man dann den Grund, daß
die Bestrebungen des Vereins „auch Strafgesetzen zuwider“ laufen würden.
Brandenburgs Innenminister Schönbohm erklärte zum Verbot:
„Mit diesem nach aufwändigen Vorarbeiten verfügten Verbot setzen wir ein
deutliches Signal im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Die wehrhafte Demokratie
zeigt, dass sie ihre Waffen einzusetzen weiß. Die verfassungsfeindliche Betätigung
der Kameradschaft ‚Hauptvolk’ und ihrer Untergliederung waren für den
Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Der Verein und seine Mitglieder haben in
den vergangenen Jahren immer wieder durch neonazistische Propaganda und
Straftaten von sich reden gemacht.
Wir werden im Kampf gegen den Rechtsextremismus im Land nicht nachlassen. Wir
haben auf diesem Gebiet seit meinem Amtsantritt den Druck um ein Mehrfaches erhöht.
Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für politisch motivierte
Gewalt, Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz.“
Allerdings machte sich Schönbohm keine Illusionen darüber, daß er mit diesem
Verbot auch nur ansatzweise eine Einschüchterung der nationalen Szene erreicht
hat. Statt dessen diene dieses Verbot offenbar lediglich dazu, gegenüber der
politischen Konkurrenz von Links nachzuweisen, daß der brandenburgische
Landesverfassungsschutz nach all den Schlappen der jüngsten Vergangenheit doch
zu etwas nütze sei. So heißt es speziell an die Adresse der PDS gerichtet: „Die
Landesregierung steht zum Verfassungsschutz und wird seine Arbeitsfähigkeit
auch künftig sicherstellen. Für Doppelzüngigkeit a la PDS, die auf der einen
Seiten die wehrhafte Demokratie und den Kampf gegen den Rechtsextremismus
fordert und auf der anderen Seite den Verfassungsschutz durch empfindliche
Streichungen schwächen will, ist bei diesem höchst sensiblen Thema wahrhaftig
kein Raum!“
Wie man unschwer an dieser Bemerkung erkennen kann, ging es bei dem Verbot
weniger darum, die Aktivitäten politisch mißliebiger Organisationen unmöglich
zu machen, sondern sich nach außen hin mal wieder als Gralshüter der
Demokratie aufzuspielen. Ein reiner Propagandaakt, der nichts an den bestehenden
politischen Verhältnissen im Lande ändert. Kein Wunder also, wenn sich Schönbohm
zum Eingeständnis veranlaßt sieht: „Der anhaltende massive Aufklärungs-
und Verfolgungsdruck von Verfassungsschutz und Polizei kann rechtsextremistische
Strukturen zerschlagen, nicht aber extremistisches Gedankengut in den Köpfen
beseitigen. Politik, Kirchen und Vereine, aber auch Schulen und Eltern müssen
hier ihre besondere Verantwortung wahrnehmen.“
Die Kameradschaft Hauptvolk entstand 2000 in der Umgegend von Rathenow und
Premnitz. Ihre Zugehörigkeit zur Kameradschaft gab man durch entsprechende
Bekleidung sowie auch durch Tätowierungen zum Ausdruck. Als Organ der
Kameradschaft wird die Zeitschrift DER LANDBOTE genannt. Dem Sturm 27 wird
vorgeworfen sich mit seiner Bezeichnung namentlich an die seinerzeit in Rathenow
aktive SA-Brigade 27 anzulehnen. Beiden Gruppierungen werden ca. 60 Mitglieder
zugezählt. Über einen größeren Rahmen hinaus wurde die Kameradschaft
Hauptvolk bekannt, als sich 2002 herausstellte, daß Angehörige einer
Wachschutzfirma, die das Asylantenheim in Rathenow bewachten, früher mal
Mitglied dieser Kameradschaft gewesen sind.
Das Verbot von Hauptvolk und Sturm 27 schließt sich den im März in Berlin
ergangenen Verboten der Kameradschaft Tor, deren Mädelgruppe sowie dem der
Berliner Alternative Süd-Ost an. Letztere hat inzwischen gegen das Verbot,
deren Begründung in der Tat hanebüchen ist, Klage eingereicht. Zuletzt ist
Brandenburg 1997 die „Kameradschaft Oberhavel“ verboten worden. Zwei Jahre
zuvor verbot man die „Direkte Aktion Mitteldeutschland“.
Diese und ähnliche Repressivmaßnahmen führten und führen dazu, daß
nationale Gruppen sich künftig mehr in Bürgerinitiativen und ähnlichen
Gruppen zusammenschließen bzw. zusammenschließen werden. Eine Tendenz die man
nur positiv betrachten kann. Verbote wie die oben genannten, können einer
solchen Entwicklung nur förderlich sein. Man schlägt quasi zwei Fliegen mit
einer klappen. Zum einen zwingt man die nationale Szene förmlich dazu, sich zu
modernisieren und zum anderen beweist man, daß auch der freiheitlichste
Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gab, auch nichts weiter ist als ein
gewöhnlicher Polizeistaat.