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Am Mittwoch, den 18. April 2007, wurden ab
9.00 Uhr vor dem Landgericht in Potsdam die Urteile gegen 11 (Neo)nazis
aus dem westlichen Havelland und Potsdam - Mittelmark gesprochen.
Sie waren beschuldigt worden in der Nacht
vom 3. zum 4. Juni 2005 versucht zu haben den Jugendclub in Premnitz mit
Molotowcocktails anzuzünden.
Die Angeklagten
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Benjamin Köchel,
Rathenow |
Ramon Krüger,
Premnitz |
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Peer Durdel,
Rathenow |
David Ziesch, Premnitz |
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Kevin
Hanschmann, Milower Land |
Andreas Demski, Premnitz |
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Norman Wiggert,
Premnitz |
Jens Hofmann, Havelsee |
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Alexander
Kneschke, Premnitz |
Marcel Gumnior, Havelsee |
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Sören Schumann,
Premnitz |
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Der Tathergang
Die Angeklagten seien, laut Kenntnis des
Landgerichtes, Teil einer losen rechten Gruppierung gewesen, die
der Hass auf politisch Andersdenkende und Ausländer geeint hätte.
Aus Rache für ein Auseinandersetzung am
27. Mai 2005 in Milow, bei dem die Angeklagten Schumann, Hanschmann,
Wiggert und Krüger angeblich verletzt wurden, hätte sich die Gruppe
verabredet, den von "Nicht-Rechten" häufig besuchten Jugendclub in
Premnitz anzugreifen. Diese Aktion habe sich nicht nur gegen die
Beteiligten an der Auseinandersetzung am 27. Mai 2005 gerichtet, sondern
allgemein gegen "Nicht-Rechte".
Am Freitag, den 3. Juni 2005, hätten sich
die Angeklagten dafür, mit verschiedenen Gegenständen bewaffnet, auf
jenem Marktplatz getroffen, wo sie meist auch ihre Freizeit verbringen.
Der Angeklagte Schumann führte bereits zu diesem Zeitpunkt ein
Butterfly-Messer, ein Baseballschläger und eine Peitsche (!) mit sich,
der Angeklagte Wiggert hatte sich mit einem Baseballschläger und
Pfefferspray, der Angeklagte Hanschmann mit einer Latte und der
Angeklagte Köchel mit ein präpariertes Metallrohr bewaffnet. Letzt
genannter führte auch ca. zehn Flaschen in seinem Rucksack, die zum Bau
von Molotowcocktails gedacht waren. Der Angeklagte Köchel sammelte auch
von den einzelnen Tatbeteiligten Geld ein, um an der nächstgelegenen
Tankstelle zusammen mit dem Angeklagten Wiggert in einem dafür vom
Angeklagten Kneschke mitgeführten Kanister Benzin zu kaufen. Der
Angeklagte Kneschke brachte auch den Stoff mit, aus dem dann die Lunten
gefertigt wurden. Noch auf dem Marktplatz wurde Benzin in eine Flasche
gefüllt und ein Stofflappen hineingehängt, um den Bau der Mollies
auszuprobieren. Dann setzte sich die Gruppe in Richtung See, in der Nähe
des Jugendclubs, in Bewegung. Auf dem Weg dorthin brachen sie Holzlatten
aus Zäunen, um sich zusätzlich zu bewaffnen. Dabei rief zu mindest der
Angeklagte Krüger, wahrscheinlich aber auch andere „Sieg Heil“. Laut
Gericht verfolgte die Gruppe den Plan, den Jugendclub in Brand zu
setzen, so dass die darin befindlichen 20-30 Personen gezwungen wären,
den Club zu verlassen und dann von den Rechten auf der Strasse
verprügelt werden könnten. Als die Gruppe am See ankam, trafen sie auf
einen Angler, der von dem Angeklagten Wiggert angesprochen wurde. Der
Angeklagte Wiggert teilte ihm mit, dass sein Aufenthaltsort ungünstig
wäre. Eine Aktion auf den Jugendclub sei geplant und er könne eventuell
verletzt werden. Der Angler benachrichtigte darauf hin eine Bekannte,
die im Club arbeitet und diese wiederum die Polizei. Währenddessen
bastelten die Rechten weiter an ihren Molotowcocktails und schlichen
sich mehrmals an den Club heran, um den besten Moment für ihren Angriff
abzupassen. Auf den Hinweis des Anglers hin führte die Polizei
Kontrollen rund um den See durch und griff dabei verschiedene Rechte
auf, die versuchten zu flüchten. Der Angeklagte Ziesch tat sich dabei
durch besondere Aggressivität bei der Festnahme hervor. Er schrie: „Das
Pack aus dem Jugendclub soll verrecken“, „Das Haus sollte verbrennen“
und „Der Club sollte in den See geschoben werden“. Den Angeklagten
Schumann griff die Polizei in der Nähe des Bahnhofs auf.
Bei einer weiteren Durchsuchung des Geländes rund um den See stellte die
Polizei mehrere Flaschen sicher, die z.T. nach Benzin rochen,
Baseballschläger, eine Metallstange und mehrere Skimasken.
Das Strafmaß
Die vorsitzende Richterin betonte ganz
klar die politische Absicht des Angriffs auf den Jugendclub und
attestierte den Angeklagten eine unglaubliche Gewaltbereitschaft und
Hass auf Andersdenkende und Ausländer.
Alle oben genannten Angeklagten sind
schuldig der Verabredung zu einem Verbrechen. Darüber hinaus ist der
Angeklagte Krüger schuldig des Verwendens von Zeichen
verfassungswidriger Organisationen.
Die Angeklagten sagten im Verlauf des
Prozesses zur Sache aus und stellten in ihren Darstellungen glaubhaft
dar, dass es sich um ein gemeinsamen Vorgehen gehandelt habe. Dabei
nahmen sie das Abbrennen des Hauses in Kauf ebenso wie mögliche
schwerwiegende Verletzungen bis hin zum Tod der darin befindlichen
Personen
Bei der geplanten Straftat handelt es sich
jedoch nicht um den Rücktritt von einem Verbrechen, da die Angeklagten
ihren Plan unfreiwillig abbrachen. Allerdings handelt es sich beim
Verbrechen auch noch nicht um einen versuchten Mord oder eine
Brandstiftung, da – obwohl die Angeklagten die Molotowcocktails schon
hergestellt hatten, sie diese noch nicht angezündet hatten bzw. noch
keinen Zeitpunkt für das Verbrechen gewählt hatten.
Die Verstöße gegen das Waffengesetz wurden
aufgrund der zu erwartenden Strafe nicht behandelt. Bei Erwachsenen
hätte das beschriebene Vorgehen zu einer Bestrafung wie bei versuchtem
Mord geführt. Im konkreten Fall wurde jedoch bei allen Angeklagten das
Jugendstrafrecht angewandt.
Strafmildernd wirkte sich aus:
- das Geständnis der Angeklagten
- dass alle Angeklagten (bzw. deren Anwälte) angaben, den Angriff zu
bereuen
·
der zeitliche Abstand zw.
Tat und Verurteilung führte zu einer Verrringerung des Strafmaßes um 3
Monate.
·
wenn Angeklagte „Opfer“ der
Auseinandersetzung in Milow waren
·
keine verminderte
Schuldfähigkeit trotz teilweise erheblicher Alkoholisierung
Die Strafmaße wurden, laut Richterin, in
erster Linie vor allem nach Tatbeitrag und Vorstrafen ermessen. In der
Schwere der Strafen spiegele sich die Schwere der Schuld wieder.
Den Angeklagten Köchel und Durdel wurden
schädliche Neigungen attestiert. Alle anderen Angeklagten erhielten
Freiheitsstrafen, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Urteil
Benjamin Köchel
Gilt als Drahtzieher, mit sehr
unkritischer Auseinandersetzung zum Tatgeschehen. Köchel trat bereits
neunmal strafrechtlich in Erscheinung, erhielt zweimal eine
Jugendstrafe. Unter Einbeziehung der letzen erteilten Strafe am
Amtsgericht Rathenow wurde er zu zwei Jahren und vier Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde kein Haftbefehl erlassen, da
erwartet wird, dass sich Köchel der Haft stellt.
Peer Durdel
Hat keine positive Sozialprognose. Trotz
der laufenden Ermittlungen in diesem Fall, war er maßgeblich an weiteren
Angriff auf Linke, im letzten Jahr, beteiligt. Andererseits zeigte sich
Durdel aber geständig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr
und sechs Monaten, unter Einbeziehung weiterer Straftaten.
Kevin Hanschmann
Erhielt eine Freiheitsstrafe von einem
Jahr und sechs Monaten. Er war bereits vorbestraft, war aber
"Opfer" bei der Auseinandersetzung in Milow. Zusätzlich zu der
Freiheitsstrafe muss er 80 Arbeitstunden ableisten und hat eine
Geldstrafe von 100 Euro zu bezahlen.
Norman Wiggert
Wegen des erheblichen Tatbeitrages wurde
er zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 100
Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 100 Euro zu bezahlen.
Zusätzlich muss er an einem Sozialen Trainingskurs teilnehmen.
Alexander Kneschke
Wurde zu einem Jahr und acht Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 120 Arbeitsstunden abzuleisten und
eine Geldstrafe von 100 Euro zu bezahlen. Zusätzlich muss er an einem
Sozialen Trainingskurs teilnehmen.
Sören Schumann
Wurde zu einem Jahr und sechs Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 80 Arbeitsstunden abzuleisten und
eine Geldstrafe von 100 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen. Zusätzlich
muss er an einem Sozialen Trainingskurs beim Horizont e.V. teilnehmen.
Ramon Krüger
Wurde zu einem Jahr und sechs Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt, muss Arbeitsstunden ableisten, eine
Geldstrafe von 100 Euro bezahlen und an einem Sozialen Trainingskurs
beim Horizont e.V. teilnehmen.
David Ziesch
Wurde zu einem Jahr und drei Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 60 Arbeitsstunden abzuleisten und
eine Geldstrafe von 100 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen. Günstige
Sozialprognose.
Andreas Demski
Wurde zu einem Jahr und zwei Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 50 Arbeitsstunden abzuleisten und
eine Geldstrafe von 80 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen.
Jens Hofmann
Wurde zu einem Jahr und zwei Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 50 Arbeitsstunden abzuleisten und
eine Geldstrafe von 100 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen. Zwei
Eintragungen (Diebstahl und Sachbeschädigung) befinden sich in seinem
Zentralen Strafregister.
Marcel Gumnior
Wurde zu
einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und muss 50
Arbeitsstunden ableisten. |