Aktuelles April 2007

 

Urteile gegen (Neo)nazis aus dem Westhavelland

 
     
  Prozess zum versuchten Brandanschlag auf den Jugendclub in Premnitz beendet  
     
 

Am Mittwoch, den 18. April 2007, wurden ab 9.00 Uhr vor dem Landgericht in Potsdam die Urteile gegen 11 (Neo)nazis aus dem westlichen Havelland und Potsdam - Mittelmark gesprochen.

Sie waren beschuldigt worden in der Nacht vom 3. zum 4. Juni 2005 versucht zu haben den Jugendclub in Premnitz mit Molotowcocktails anzuzünden.

Die Angeklagten

   
Benjamin Köchel, Rathenow Ramon Krüger, Premnitz
Peer Durdel, Rathenow David Ziesch, Premnitz
Kevin Hanschmann, Milower Land Andreas Demski, Premnitz
Norman Wiggert, Premnitz Jens Hofmann, Havelsee
Alexander Kneschke, Premnitz Marcel Gumnior, Havelsee
Sören Schumann, Premnitz  

Der Tathergang

Die Angeklagten seien, laut Kenntnis des Landgerichtes,  Teil einer losen rechten Gruppierung gewesen, die der Hass auf politisch Andersdenkende und Ausländer geeint hätte.

Aus Rache für ein Auseinandersetzung am 27. Mai 2005 in Milow, bei dem die Angeklagten Schumann, Hanschmann, Wiggert und Krüger angeblich verletzt wurden, hätte sich die Gruppe verabredet, den von "Nicht-Rechten" häufig besuchten Jugendclub in Premnitz anzugreifen. Diese Aktion habe sich nicht nur gegen die Beteiligten an der Auseinandersetzung am 27. Mai 2005 gerichtet, sondern allgemein gegen "Nicht-Rechte".

Am Freitag, den 3. Juni 2005, hätten sich die Angeklagten dafür, mit verschiedenen Gegenständen bewaffnet, auf jenem Marktplatz getroffen, wo sie meist auch ihre Freizeit verbringen. Der Angeklagte Schumann führte bereits zu diesem Zeitpunkt ein Butterfly-Messer, ein Baseballschläger und eine Peitsche (!) mit sich, der Angeklagte Wiggert hatte sich mit einem Baseballschläger und Pfefferspray, der Angeklagte Hanschmann mit einer Latte und der Angeklagte Köchel mit ein präpariertes Metallrohr bewaffnet. Letzt genannter führte auch ca. zehn Flaschen in seinem Rucksack, die zum Bau von Molotowcocktails gedacht waren. Der Angeklagte Köchel sammelte auch von den einzelnen Tatbeteiligten Geld ein, um an der nächstgelegenen Tankstelle zusammen mit dem Angeklagten Wiggert in einem dafür vom Angeklagten Kneschke mitgeführten Kanister Benzin zu kaufen. Der Angeklagte Kneschke brachte auch den Stoff mit, aus dem dann die Lunten gefertigt wurden. Noch auf dem Marktplatz wurde Benzin in eine Flasche gefüllt und ein Stofflappen hineingehängt, um den Bau der Mollies auszuprobieren. Dann setzte sich die Gruppe in Richtung See, in der Nähe des Jugendclubs, in Bewegung. Auf dem Weg dorthin brachen sie Holzlatten aus Zäunen, um sich zusätzlich zu bewaffnen. Dabei rief zu mindest der Angeklagte Krüger, wahrscheinlich aber auch andere „Sieg Heil“. Laut Gericht verfolgte die Gruppe den Plan, den Jugendclub in Brand zu setzen, so dass die darin befindlichen 20-30 Personen gezwungen wären, den Club zu verlassen und dann von den Rechten auf der Strasse verprügelt werden könnten. Als die Gruppe am See ankam, trafen sie auf einen Angler, der von dem Angeklagten Wiggert angesprochen wurde. Der Angeklagte Wiggert teilte ihm mit, dass sein Aufenthaltsort ungünstig wäre. Eine Aktion auf den Jugendclub sei geplant und er könne eventuell verletzt werden. Der Angler benachrichtigte darauf hin eine Bekannte, die im Club arbeitet und diese wiederum die Polizei. Währenddessen bastelten die Rechten weiter an ihren Molotowcocktails und schlichen sich mehrmals an den Club heran, um den besten Moment für ihren Angriff abzupassen. Auf den Hinweis des Anglers hin führte die Polizei Kontrollen rund um den See durch und griff dabei verschiedene Rechte auf, die versuchten zu flüchten. Der Angeklagte Ziesch tat sich dabei durch besondere Aggressivität bei der Festnahme hervor. Er schrie: „Das Pack aus dem Jugendclub soll verrecken“, „Das Haus sollte verbrennen“ und „Der Club sollte in den See geschoben werden“. Den Angeklagten Schumann griff die Polizei in der Nähe des Bahnhofs auf.
Bei einer weiteren Durchsuchung des Geländes rund um den See stellte die Polizei mehrere Flaschen sicher, die z.T. nach Benzin rochen, Baseballschläger, eine Metallstange und mehrere Skimasken.

Das Strafmaß

Die vorsitzende Richterin betonte ganz klar die politische Absicht des Angriffs auf den Jugendclub und attestierte den Angeklagten eine unglaubliche Gewaltbereitschaft und Hass auf Andersdenkende und Ausländer.

Alle oben genannten Angeklagten sind schuldig der Verabredung zu einem Verbrechen. Darüber hinaus ist der Angeklagte Krüger schuldig des Verwendens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen.

Die Angeklagten sagten im Verlauf des Prozesses zur Sache aus und stellten in ihren Darstellungen glaubhaft dar, dass es sich um ein gemeinsamen Vorgehen gehandelt habe. Dabei nahmen sie das Abbrennen des Hauses in Kauf ebenso wie mögliche schwerwiegende Verletzungen bis hin zum Tod der darin befindlichen Personen

Bei der geplanten Straftat handelt es sich jedoch nicht um den Rücktritt von einem Verbrechen, da die Angeklagten ihren Plan unfreiwillig abbrachen. Allerdings handelt es sich beim Verbrechen auch noch nicht um einen versuchten Mord oder eine Brandstiftung, da – obwohl die Angeklagten die Molotowcocktails schon hergestellt hatten, sie diese noch nicht angezündet hatten bzw. noch keinen Zeitpunkt für das Verbrechen gewählt hatten.

Die Verstöße gegen das Waffengesetz wurden aufgrund der zu erwartenden Strafe nicht behandelt. Bei Erwachsenen hätte das beschriebene Vorgehen zu einer Bestrafung wie bei versuchtem Mord geführt. Im konkreten Fall wurde jedoch bei allen Angeklagten das Jugendstrafrecht angewandt.

Strafmildernd wirkte sich aus:

- das Geständnis der Angeklagten
- dass alle Angeklagten (bzw. deren Anwälte) angaben, den Angriff zu bereuen

·         der zeitliche Abstand zw. Tat und Verurteilung führte zu einer Verrringerung des Strafmaßes um 3 Monate.

·         wenn Angeklagte „Opfer“ der Auseinandersetzung in Milow waren

·         keine verminderte Schuldfähigkeit trotz teilweise erheblicher Alkoholisierung

Die Strafmaße wurden, laut Richterin, in erster Linie vor allem nach Tatbeitrag und Vorstrafen ermessen. In der Schwere der Strafen spiegele sich die Schwere der Schuld wieder.

Den Angeklagten Köchel und Durdel wurden schädliche Neigungen attestiert. Alle anderen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Das Urteil 

Benjamin Köchel

Gilt als Drahtzieher, mit sehr unkritischer Auseinandersetzung zum Tatgeschehen. Köchel trat bereits neunmal strafrechtlich in Erscheinung, erhielt zweimal eine Jugendstrafe. Unter Einbeziehung der letzen erteilten Strafe am Amtsgericht Rathenow wurde er zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde kein Haftbefehl erlassen, da erwartet wird, dass sich Köchel der Haft stellt.

Peer Durdel

Hat keine positive Sozialprognose. Trotz  der laufenden Ermittlungen in diesem Fall, war er maßgeblich an weiteren Angriff auf Linke, im letzten Jahr, beteiligt. Andererseits zeigte sich Durdel aber geständig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr  und sechs Monaten, unter Einbeziehung weiterer Straftaten.

Kevin Hanschmann

Erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr  und sechs Monaten. Er war bereits vorbestraft, war aber "Opfer" bei der Auseinandersetzung in Milow. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe muss er 80 Arbeitstunden ableisten und hat eine Geldstrafe von 100 Euro zu bezahlen.

Norman Wiggert

Wegen des erheblichen Tatbeitrages wurde er zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 100 Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 100 Euro zu bezahlen. Zusätzlich muss er an einem Sozialen Trainingskurs teilnehmen.

Alexander Kneschke

Wurde zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 120 Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 100 Euro zu bezahlen. Zusätzlich muss er an einem Sozialen Trainingskurs teilnehmen.

Sören Schumann

Wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 80 Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 100 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen. Zusätzlich muss er an einem Sozialen Trainingskurs beim Horizont e.V. teilnehmen.

Ramon Krüger

Wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, muss Arbeitsstunden ableisten, eine Geldstrafe von 100 Euro bezahlen und an einem Sozialen Trainingskurs beim Horizont e.V. teilnehmen.

David Ziesch

Wurde zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 60 Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 100 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen. Günstige Sozialprognose.

Andreas Demski

Wurde zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 50 Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 80 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen.

Jens Hofmann

Wurde zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat 50 Arbeitsstunden abzuleisten und eine Geldstrafe von 100 Euro an "Pro Asyl e.V." zu bezahlen. Zwei Eintragungen (Diebstahl und Sachbeschädigung) befinden sich in seinem Zentralen Strafregister.

Marcel Gumnior

Wurde zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und muss 50 Arbeitsstunden ableisten.

 
     
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  Wie dehnbar ist Toleranz?  
     
  Rassistische Leserbriefe im MAZ Regionalteil "Westhavelländer"  
     
 

Rathenow: *Kaum wurde in der Regionalpresse über die große öffentliche Anteilnahme am Schicksal der von Deportation bedrohten Kamerunerin Awa Maria und ihren Kindern berichtet, waren sie wieder da. Sie, das heißt Fremdenfeinde, Rassisten und rechte Sektierer, die sich aus mal mehr, mal weniger offen dargelegten, niederen Beweggründen gegen jedwede Anteilnahme und Mitmenschlichkeit aussprechen oder durch ihre verhetzende Argumentation ein Publikum schaffen wollen und dafür die Regionalbeilage "Westhavelländer" der Märkischen Allgemeinen Zeitung als Podium nutzen können.

Ein Siegfried Fuchs aus Jerchel beschwert sich da über "heuchlerische Krokodilstränen" die "mal wieder vergossen werden, wenn ein rechtskräftiges Asylverfahren abgeschlossen ist" und mahnt im Hinblick auf die Trennung der zur Deportation freigegebenen Kinder von ihrem in der Bundesrepublik geduldeten Vater, ob die Herausreißung "aus ihrer Heimat", "von Freunden und Verwandten", nicht viel schlimmer war, "Deutschland den Kindern", die hier nebenbei erwähnt sehr gut integriert sind,  gar "nicht viel fremder war als ihre ursprüngliche Heimat?".

Mit Bezug auf den Ablauf des Asylverfahren, brandmarken Elke und Dr. Gundolf Fuchs aus Hemmingstedt, die in der Vergangenheit schon durch ähnliche Briefe und Sympathiebekundungen für die rechtsextremistische Sekte "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." auffielen, Awa Maria und ihre Kinder als "Kriminelle", welche durch "geschicktes Taktieren (...) eine mögliche Ausweisung" verhinderten um sich "wirtschaftlicher Annehmlichkeiten" in einem angeblich fremden Land zu bedienen. 

Den Gipfel der Frechheit bildet dabei jedoch der Leserbrief eines Reinhard Betge aus Wiesenburg/Reetz. Er verfechtet die uralte Mär der übervorteilten Ausländer, die vom Staat alles "bekommen (...) was sie wollen" und begrüßt die Zwangsverschickung der Familie in ihre "Heimat" bzw. dort "wo sie hingehört" . "Endlich" würde "etwas getan" und "viel mehr Abschiebungen müsste es geben", so Betge weiter.

Fast entschuldigend jedes mal der Kommentar der Lokalredaktion darunter, dass dies nicht die Meinung der Schriftleitung des "Westhavelländer" sei. Die freie Meinungsäußerung gilt ja auch für Antifas, so der Redaktionsleiter als Antwort auf eine Beschwerdebrief hin. Die abgedruckten Leserbriefe gehören  zudem angeblich zur Diskussion der Sache.
Ein Leserbrief der Antifa wurde hingegen bisher noch nicht veröffentlicht, weil hier der Gruppenname und  die Postadresse angeblich nicht ausreicht, Personendaten und Telefonnummern sollten zunächst genannt werden.

Aber wer würde schon einem solchen  Redaktionsleiter derartige Auskünfte anvertrauen?

Antifaschistische Gruppen im Westhavelland, 2007.04.14

 
     
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