Aktuelles März 2007

 

Wie Bagatell ist ein Verbrechen?

 
     
 

Betrachtet man die bisherige öffentliche Resonanz im Zusammenhang mit dem Prozess gegen elf Neonazis aus Rathenow, Premnitz und Havelsee, die im Juni 2005  einen Jugendclub in Premnitz samt deren Gästen anzünden wollten, könnte man meinen, dass es sich um einen der üblichen „Streitereien unter Jugendlichen“ handelte und nicht etwa um ein geplantes Verbrechen.

Doch genau darum geht es. Am Freitag, den 3. Juni 2005, sammelten sich mehrere Neonazis im Stadtgebiet von Premnitz um zu späterer Stunde, wie bereits seit Wochen im Internet angekündigt dem ungeliebten „Zeckenclub“ ihren „Besuch“ abzustatten. Auch das vorgebliche Tatmotiv - eine Schlägerei mit Punks in einer Nachbargemeinde, bei der die Neonazis unterlagen – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich nicht um eine spontane Alkohollaune handelte, sondern um eine gezielte Aktion. Auf welcher Feier werden auch schon Molotowcocktails gereicht?

„Abfackeln“ wollte man den Jugendclub Premnitz, samt Gästen. Dies ist eben nicht nur eine „versuchte Brandstiftung“ oder ein „Verstoß gegen das Waffengesetz“ sondern versuchter Mord. Und beim Versuch blieb es damals lediglich, weil ein aufmerksamer Bürger die Polizei verständigte, welche die mutmaßlichen Täter und deren Tatwerkzeuge – einsatzbereite Molotowcocktails – kassierte.

Insofern ist einmal mehr fraglich warum sich die regionale „kritische“ Öffentlichkeit, der Premnitzer Bürgermeister eingeschlossen, sich nicht zu dieser Angelegenheit äußern bzw. äußerten. Selbst die renommierte Schweizer „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) aus der fernen Alpenrepublik fand das Thema immerhin noch so brisant, dass sie dem Geschehen um und den Betroffenen in Premnitz einen großen Sonderbericht widmete, während in der Region nicht einmal die Jugendclubleitung ihren Gästen beisteht, sie sogar künftig bei ähnlichen Fällen aussperren will.

Rostock – Lichtenhagen, Mölln und Solingen sind abschreckende Beispiele aus den 1990er Jahren, beim dem es eben nicht zu einem Rücktritt von den Tatabsichten kam. Soll es hier auch erst soweit kommen?

 
     
  Antifaschistische Gruppen im Westhavelland, 2007.03.04  
     
  Hintergrund:

Artikel der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" vom 27. Februar 2007

Prozess nach vereiteltem Brandanschlag

Staatsanwalt: Rechtsextreme planten Überfall auf Jugendzentrum in Premnitz

PREMNITZ/POTSDAM An den Großeinsatz der Polizei am Premnitzer Jugendklub im Sommer 2005 kann man sich in der kleinen Stadt noch gut erinnern. Mit einem Großaufgebot verhinderte die Polizei seinerzeit einen Brandanschlag auf das Jugendzentrum.

Derzeit müssen sich deshalb elf junge Leute im Alter von 18 beziehungsweise 19 Jahren vor dem Landgericht Potsdam zum Vorwurf der "Verabredung zu einem Verbrechen" verantworten.

In der Nacht zum 4. Juni 2005 hatten Zeugen die Polizei angerufen, weil sie am Jugendzentrum Personen gesehen hatten, die sich auffällig verhielten. Rund 16 junge Leute im Alter von 15 bis 23 Jahre hatten sich am See in der Nähe des Jugendzentrums versammelt. Als die Polizei die Gruppe kontrollierte, fanden die Beamten einen Baseballschläger, zwei Brandsätze und Benzinkanister. Daraufhin ließ die damals verantwortliche Leiterin des Polizeischutzbereichs 80 Kriminal- und Schutzbeamte in Premnitz anrücken. Diese durchsuchten insgesamt 18 Wohnungen. Dabei fanden die Kriminalisten Skimasken und Wollmützen mit Sehschlitzen sowie zahlreiche Aufnäher und Flyer mit dem Aufdruck "Ich bin stolz ein Deutscher zu sein".

Der große Teil der Jugendlichen – so stellte sich heraus – war schon früher wegen Körperverletzungsdelikte oder anderer rechtsextremer Propagandadelikte aufgefallen. Die jungen Leute hatten reichlich Alkohol getrunken. Anschließend habe man sich verabredet, einen Brandanschlag auf das Premnitzer Jugendzentrum zu begehen, in dem sich in dieser Nacht noch einige Personen befanden.

Die Rechtsextremen wollten sich – so fand die Polizei heraus – rächen. Am 27. Mai 2005 hatten Jugendliche aus der linken Szene, die regelmäßig den Premnitzer Klub besuchen, zwei Gegner aus dem rechtsextremen Lager verprügelt und verletzt.

Nach der Polizeiaktion im Juni 2005 wurden zehn der 16 Jugendlichen dem Haftrichter vorgeführt. Insgesamt erließ dieser acht Haftbefehle, von denen jedoch sechs mit strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden. Zwei Verdächtige blieben in Haft, insgesamt wurden 14 von 16 Tätern nach Hause entlassen.

Bei dem Prozess vor dem Landgericht Potsdam geht es nicht um versuchte Brandstiftung, weil die Angeklagten von ihrem Vorhaben, den Klub in Brand zu setzen, Abstand genommen haben, nachdem sie die Polizeistreifen entdeckt hatten.

Insgesamt hat das Gericht für das Verfahren zehn Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll Anfang April gesprochen werden. Ob die Angeklagten auch den verbotenen Kameradschaften "Sturm 27" und "Hauptvolk" zuzurechnen waren, bestätigte die Polizei nach der Tat nicht. wil

 
     
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