Aktuelles September 2005:

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Körperverletzung nicht nachgewiesen

RATHENOW Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ist Matthias M. gestern vor dem Amtsgericht Rathenow freigesprochen worden. Laut Anklage soll der 25-jährige Rathenower im vergangenen Jahr an einem Übergriff auf vier linke Jugendliche beteiligt gewesen sein, bei dem einer schwer verletzt wurde.

Die Zeugen Florian E. und Björn Sch. schilderten vor Gericht, wie sie am 24. August 2004 gegen 1 Uhr auf der Bammer Landstraße in Höhe der Bushaltestelle angegriffen wurden. "Das Auto hinter mir gab Lichthupe", erinnert sich der Fahrer Florian E., "da hielt ich an, weil ich dachte, dass etwas mit dem Auspuff wäre." Dann habe der jetzt 19-Jährige gesehen, dass die Personen aus dem anderen Fahrzeug ausgestiegen waren und auf ihn zukamen. Mit zwei anderen Jugendlichen sei er daraufhin geflüchtet.

Der jetzt 27-jährige Björn Sch. sei allein im Auto sitzen geblieben. Er habe gesehen, wie drei vermummte Personen mit einem Totschläger sowie Baseballschlägern auf das Fahrzeug zu rannten. Dann sollen sie die Scheiben des Wagens eingeschlagen haben. Auch Björn Sch. erlitt mehrere Platzwunden, unter anderem am Kopf und musste ärztlich behandelt werden. Bei der Polizei gab er später das Autokennzeichen des Angeklagten zu Protokoll.

Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht aus, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sei. Vielmehr sei er gegen 24 Uhr von Mögelin nach Rathenow und durch die Stadt gefahren. Dort habe er am Märkischen Platz gesehen, wie zwei Personen Wahlplakate besprühten, die sich später als DVU-Schilder erwiesen.

Laut Matthias M. sind die beiden Personen auf sein Fahrzeug zugerannt, woraufhin er beschleunigt habe. Bald sei ein anderer Wagen hinter ihm gewesen, der mehrere Überholversuche machte und Lichthupe gab. "Da habe ich mich bedrängt gefühlt", so der Angeklagte, "deshalb bin ich bis nach Tangermünde gefahren." Dann habe er gewendet und sei über Umwege nach Hause gefahren. Dort sei er gegen 2 Uhr angekommen, genau erinnern könne er sich nicht.

Am Tag nach der Tat hatte die Polizei in dessen Fahrzeug einen Schlagstock gefunden, wie das Gericht mitteilte. Wegen der dünnen Beweislage hatte der Richter die Eröffnung des Verfahrens zunächst abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein.

Nach Angaben der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt sollen die Täter aus dem Umfeld der verbotenen neonazistischen Kameradschaft "Hauptvolk" aus Rathenow stammen.
 
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung,  21.09.2005

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Neonazi freigesprochen

Überfall in Rathenow ungesühnt

Das Amtsgericht Rathenow hat am 20. September den 25-jährigen Neonazi Mathias M. vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in der Nacht zum 23. August 2004 zusammen mit drei nicht ermittelten Tätern vermummt und mit Totschlägern bewaffnet eine Gruppe Linker in einem Auto überfallen und einen der Insassen schwer zusammengeschlagen zu haben.

Nach der fast fünfstündigen Beweisaufnahme stand für die Staatsanwaltschaft und für die Nebenklage fest: Mathias M. ist als Täter identifiziert, er war am Überfall beteiligt. Das legte nicht nur seine Gesinnung nahe - bei einer Hausdurchsuchung waren Kleidungsstücke mit der Aufschrift "B & H" (für die verbotene Neonazi-Gruppierung "Blood and Honour") und ein Gummiknüppel gefunden worden, M.'s Teilnahme an Nazi-Demonstrationen war in Fotos festgehalten worden - M. selbst gab zu, dass er mit seinem Wagen, einem dunklen VW-Kombi, in jener Nacht durch Rathenow fuhr. Allerdings will er, wie er in seiner Einlassung angab, nicht in der Nähe des Angriffs auf den Wagen des Antifaschisten Florian E. gewesen sein; er selbst sei von Unbekannten verfolgt worden. Eine Behauptung, die durch keine weiteren Beweise untermauert wurde und nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine Schutzbehauptung darstellte.

Fest steht also, dass er den Wagen fuhr, den zwei Zeugen, die beim Überfall verletzt wurden, eindeutig am Kennzeichen identifizieren konnten. Außerdem hatte Florian E. ihn direkt identifiziert, als M., mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet, bis auf Armlänge an Florian herangestürmt kam. Durch die Löcher der Hassmaske konnte Florian Augen und Mundpartie von M. wiedererkennen, den er vom Sehen kannte. Wenige Tage später lief M. während eines Fußballspiels dicht an Florian vorbei.

Richter Ligier sah die Sache anders, selbst die Wiedererkennung des Kennzeichens zog er in Zweifel. Das Erinnerungsvermögen der Zeugen sei getrübt, ihre Wahrnehmung sei gestört gewesen. Der Richter zog als Begründung einige Widersprüche und Erinnerungslücken der Zeugen heran, die nach Auffassung der Nebenklage jedoch aufklärt wurden. Björn S., der als einziger im Wagen blieb und, während die anderen flüchteten, von mehreren Vermummten mit Metallschlagstöcken gegen Kopf und Oberkörper geschlagen wurde, stand unter Schock, als die Polizei ihn in derselben Nacht vernahm. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er sich zusammengereimt, dass Florians Auto von einem vor ihnen fahrenden PKW ausgebremst worden sei, vor Gericht war er sich sicher, dass ein Wagen hinter ihnen Lichthupe gegeben hätte, so dass Florian dachte, an seinem Wagen sei etwas nicht in Ordnung, und arglos ausstieg, um nachzusehen. Der plötzliche Überfall der bewaffneten Vermummten löste bei Florian eine Schrecksekunde aus, die ihn erstarren ließ, bei Björn einen Tunnelblick, er achtete nur auf die Waffen und das Kennzeichen, alles andere war nebensächlich. Warum die eindeutige Identifikation des Autokennzeichens durch die Konzentration aufs Wesentliche beeinträchtigt gewesen sei, das wird das Geheimnis des Richters bleiben.

Der Fall zeige, so die Auffassung der Nebenklagevertreterin Antje Klamann, wie die Justiz mit zweierlei Maß messe: während die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen fünf Antifaschisten wegen versuchten Mordes ermittelt, weil ein Teleskopschlagstock gegen einen Neonazi eingesetzt worden sei, ermittelte dieselbe Staatsanwaltschaft im Fall des Angriffs in Rathenow nur wegen gefährlicher Körperverletzung und versäumte selbst, die Blutspuren an bei der Hausdurchsuchung gefundenen Kleidungsstücken von M. mit denen des Opfers vergleichen zu lassen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegt und die Sache vors Landgericht in Potsdam kommt. Wenn nicht, und das sei hier angekündigt, wird die Nebenklage Revision einlegen, wofür die Nebenkläger Geld brauchen. Denn eins ist sicher: das Urteil ist inakzeptabel, es ist inakzeptabel, dass Neonazis, die solcherart organisierte und bewaffnete Überfälle in ihrem Repertoire haben, weiterhin frei herumlaufen.

Opferperspektive, 2005.09.20

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Rechter Schläger in Rathenow vor Gericht

Vermummt und mit Totschlägern bewaffnet Auto überfallen

Am 20. September 2005 beginnt um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Rathenow der Prozess gegen Matthias M., der vor einem Jahr an einem Angriff auf vier Linke beteiligt gewesen sein soll.

Für Florian E. war es der zweite Überfall im letzten Jahr. Der 18-Jährige, der sich offen gegen Rechtsextremismus engagiert, war schon im März in Göttlin bei Rathenow in einen Hinterhalt geraten. Ein Mob betrunkener rechtsradikaler demolierte sein Auto, an dem ein Schaden von 2000 Euro entstand. In der Nacht zum 23. August 2004 fuhr er gegen 1:15 Uhr mit drei Freunden die Bammer Landstraße in Rathenow entlang, als ein Auto hinter ihm Lichthupe gab. Sie stiegen aus, und schon stürmten vier mit Hassmasken vermummte Neonazis auf Kommando auf sie los. Florian und ein Freund wurden mit Totschlägern geschlagen, konnten aber flüchten. Nicht jedoch ein 26-jähriger Freund, den die Neonazis schwer zusammenschlugen. Er musste mit Kopfplatzwunden ins Krankenhaus gebracht werden. An Florians Auto wurden alle Scheiben eingeschlagen, der Innenraum war voller Blut.

Hintergrund des Überfalls war offenbar, dass die Rechtsextremisten gerade eine Hetzjagd auf Personen veranstalteten, die angeblich Wahlplakate der DVU beschädigt haben sollen. Dabei erkannten die Neonazis Florian, der mit seinem Auto zufällig vorbei kam. Bei den Tätern soll es sich um das Umfeld der verbotenen neonazistischen Kameradschaft "Hauptvolk" aus Rathenow handeln.

Opferperspektive, 2005.09.19

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Wieder Wahlboykottaufrufe von Nazis

Während der NPD Pressesprecher des Landesverbandes Brandenburg, Thomas Salomon, laut einer Pressemitteilung vom 11. September 2005, den Wahlkampf seiner rechtsextremen Partei insbesondere im Westhavelland noch verstärken will um anscheinend nicht nur den „Kampf um die Parlamente“ zu forcieren sondern auch den politischen Gegner anzugreifen, verteilten einige rechtsextreme Querulanten aus dem Lager der „Bewegung Neue Ordnung“ Handzettel die als amtliche Mitteilung getarnt zum Boykott der Bundestagswahl am 18. September aufrufen.

Im ersten Moment erinnert der A 5 große Zettel, der am Donnerstagabend in Rathenower Briefkästen als Postwurfsendung auftauchte, eher an eine öffentliche Bekanntmachung. Schlichtes schwarzweiß Layout, mit der Überschrift „Informationen zur Bundestagwahl“. Allerdings irritiert dabei nicht nur die Unterschrift („Der Bundeswahlboykottleiter“) sondern auch die Aufforderung an die Bürger die „Wahlunterlagen ordnungsgemäß in den bereitgestellten Altpapier – Containern“ zu entsorgen.

Erst die kleingedruckte Internetadresse offenbart die wahren Verfasser des Dokuments, nämlich einer Vorfeldorganisation der „Bewegung Neue Ordnung“ (BNO), den „Schutzbund Deutschland“. Und auch der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes ist kein Unbekannter. Christof Schmidt war für „Ja zu Brandenburg“, einer weiteren Vorfeldorganisation der BNO, Direktkandidat für die Wahlen zum Brandenburger Landtag 2004.

Der rechtsextremen „Volksfront“ aus NPD, DVU und Teilen der „Freien Nationalisten“ tut der „Schutzbund“ jedoch mit seiner Aktion keinen Gefallen, bei ihnen wird es um jedes Prozentpünktchen hinter den Komma ankommen um die Wahlkampfkosten erstattet zu bekommen.

Aber dies soll nicht näher behandelt werden. Vielmehr muss auch vor dem „Schutzbund Deutschland“ gewarnt werden, denn dahinter verbergen sich ultraorthodoxe Nationalsozialisten.

Antifaschistische Recherchegruppe, 2005.09.15

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Scheibe eingeschlagen und Wahlplakate geklaut


CDU Havelland klagt über "Radikalisierung" / Linke Szene unter Verdacht

RATHENOW Der Vorsitzende der CDU Havelland, hat in einer Pressemitteilung "die Radikalisierung im Wahlkampf" beklagt.

Unbekannte hatten in der Nacht zu Montag einen Pflasterstein gegen die Fensterscheibe des CDU-Bürgerzentrums in der Goethestraße von Rathenow geworfen und Parolen an eine Wand geschmiert, die nach Ansicht von Dombrowski "der linken Szene" zuzuordnen sind.

Die CDU erstattete Anzeige. Dieter Dombrowski rief alle Mitbewerber im Wahlkampf auf, sachlich zu bleiben und sich zum Rechtsstaat zu bekennen. "Es darf nicht der Eindruck entstehen", so der CDU-Vorsitzende, "dass Gewalt als eine Art des Protestes toleriert wird."

Anzeige erstattete auch die NPD, nachdem Unbekannte eine große Zahl von NPD-Plakaten in Rathenow entfernt und gestohlen hatten. NPD-Pressesprecher Thomas Salomon hat dabei konkret die Antifa Westhavelland in Verdacht.

Auf einer Internetseite seien die gestohlenen NPD-Plakate abgebildet worden. Zudem, so Salomon, "brüste" sich die Antifa auf der Internetseite, sie habe die Wahlplakate gestohlen.

Tatsächlich ist ein Bild mit abmontierten NPD-Plakaten auf der Internetseite zu sehen. Allerdings heißt es im Text auf der Webseite dazu lediglich, die Plakate an den Bundesstraßen 188 und 102 seien "von Unbekannten" entfernt worden. wil

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 13. September 2005

Anmerkung:

NPD Anschuldigungen haltlos

In der MAZ vom 13. September 2005 behauptet der Pressesprecher der NPD Brandenburg, Thomas Salomon, in dem Artikel "Scheibe eingeschlagen und Wahlplakate geklaut", dass die "Antifa Westhavelland" Wahlplakate  gestohlen hat und sich damit auf ihrer Internetseite "brüstet". 

Diese Anschuldigungen sind haltlos und erfüllen den Straftatsbestand der Verleumdung und üblen Nachrede.

Die auf den Internetseiten westhavelland.antifa.net, inforiot und indymedia abgebildeten abgehangenen NPD Wahlplakate wurden im Zuge einer antifaschistischen Erkundungstour bereits untenliegend am Straßenrand in der Rudolf Breitscheid Straße in Rathenow entdeckt und fotografiert. 

Offensichtlich will sich die in der Region unbeliebte NPD durch hanebüchene Anschuldigungen in der Opferrolle positionieren um so im Wahlkampf Stimmen zu gewinnen bzw. die Antifa zu verunglimpfen. 

Im Zuge dieser Entwicklung und der Tatsache, dass die NPD auch Mitglieder verbotener Kameradschaften für ihre Parteiarbeit einsetzt, müssen auch wir vor einer "Radikalisierung" des Wahlkampfes waren. Erst im letzten Jahr wurden Jugendliche von einem Kommando der Kameradschaft "Hauptvolk" angegriffen und erheblich verletzt, nachdem in den Vortagen Unbekannte rechtsextreme Wahlplakate zerstörten.

Antifaschistische Gruppen im Westhavelland, 2005.09.13   

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NPD Wahlkampf im Westhavelland hat begonnen

Nachdem bereits am 16. August 2005 die ersten Wahlkampfzeitungen der NPD in den westhavelländischen Städten Rathenow und Premnitz von Aktivisten verteilt wurden, folgen im Zuge der "heißen Wahlkampfphase" seit kurzem fast tägliche Aktionen der regionalen Parteigliederung, die dabei auch durch Mitglieder der verbotenen Kameradschaft "Sturm 27"  unterstützt wird.

Begonnen haben die massiven  Propagandastreuungen am 1. September als fünf Aktivisten des NPD - Ortsverbandes Rathenow unter Führung des Ortsvorsitzenden Marcel Horlebeck mit der Bepflasterung von Straßenlampen entlang der B 102 und 188 im Rathenower Stadtgebiet mit 74 Wahlplakaten. 12 weitere folgten einen Tag Später in Rathenow Nord, die Unbekannte aber bereits wieder entfernten.

Am Sonntag, dem 4. September 2005, folgte dann die nächste Großaktion des Stadtverbandes. Um die Mittagszeit verteilten drei Gruppen von NPD Aktivisten in Rathenow und auch in Premnitz nahezu flächendeckend Flyer mit der Aufschrift "EU abwählen" und Faltblätter mit dem so genannten "Aktionsprogramm" der Partei, dass, bildhaft gesprochen, einen Nationalsozialismus "light" propagiert.

Quasi als Nationalsozialismus "pur" kann hingegen das Weltbild der Verteiler charakterisiert werden. So ist der Vorsitzende des Stadtverbandes Rathenows, Marcel Horlebeck, der neben der Aktion am 1. September selbstverständlich auch am 4. September aktiv war, wegen Volksverhetzung und Verwendung von NS Symbolen vorbestraft. Und das seine gefestigte Einstellung zum Nationalsozialismus, wie es einmal die Jugendgerichtshilfe während eines Prozesses gegen ihn konstatierte, nicht nur auf verbale Ebene beschränkt bleibt, beweisen seine Verurteilungen wegen Sachbeschädigung am Rathenower Flüchtlingsheim sowie versuchten und vollendeten Körperverletzungen an linksorientierten Jugendlichen. 

Und auch die enge Verbindungen zu der am 12. April 2005 durch das Brandenburger Innenministerium verbotenen Kameradschaft "Sturm 27" zeugen nicht gerade von einer demokratischen Verständnis dieser Partei. Zwar bestreitet die NPD als auch ihr regionaler Repräsentant offizielle Überschneidungen mit diesen Nazis, setzen sie aber dann doch für Straßenaktionen, wie beim genannten Plakate-aufhängen und Flyer-verteilen in Rathenow, ein. Zum Dank werden diese so genannten "Freie Kräfte" dann als Unterstützer auf den Wahlplakaten erwähnt.

Antifaschistische Recherchegruppe, 2005.09.05

   

Bilder: Abgehangene NPD - Plakate in der Rudolf Breitscheid Straße in Rathenow.

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