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Marcel Horlebeck ist mehrfach wegen Propaganda - und
Gewaltdelikte vorbestraft:
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*Am 16. März 2000
wurde er vom Amtsgericht Rathenow der gefährlichen
Körperverletzung sowie tatmehrheitlicher einfacher
Körperverletzung in zwei Fällen für schuldig
befunden und zu einer Freiheitsstrafe von sechs
Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung,
verurteilt.
Dem Urteil liegen folgende Tatvorwürfe zu Grunde:
1.) Am Samstag, den 11. September 1999, trat Marcell
Horlebeck gemeinsam mit einem weiteren Täter während
des berüchtigten Stadtfestes in Rathenow hinter
einem, unmittelbar an das Festgelände angrenzenden
Wohnblock in der Berliner Straße 6 – 7 gegen 23.55
Uhr auf einen 15 Jährigen ein.
2.) Am Freitag, den 24. September 1999, schlug
Marcell Horlebeck gegen 21.00 Uhr einen 20 Jährigen
Punk mit der Faust ins Gesicht. |
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*Am 05. Juli
2002 wurde gegen Marcell Horlebeck vom Landgericht
Potsdam zwei Wochen Dauerarrest wegen
Volksverhetzung verhängt.
Dem Urteil liegt folgender Tatvorwurf zu Grunde:
1.)
Am Freitag, den 06.
April 2001, versammelten sich Marcell Horlebeck der
ebenfalls verurteilte Benjamin Kuhirt und drei
weitere (Neo)nazis gegen 21.00 Uhr auf dem
Schleusenplatz in Rathenow, konsumierten dort
Alkohol und skandierten u.a. „Die Türken, die
Kanaken sollen verrecken!“ und „Die Juden pissen wir
auf die Gräber“.
Während der Straftat trug Horlebeck zudem ein
T-Shirt auf dem ein so genanntes „Eisernes Kreuz“
mit Schwertern und Hakenkreuz abgebildet war. |
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*Am 05. August 2002
wurde Marcell Horlebeck vom Landgericht Potsdam
wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit
Hausfriedensbruch und Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen unter
Einbeziehung der Entscheidung vom 05. Juli 2002 zu
einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zu
zwei Jahren auf Bewährung, sowie zwei Wochen
Dauerarrest verurteilt.
Dem Urteil liegen folgende Tatvorwürfe zu Grunde:
1.) Am Freitag, den 02. März 2001, ging Horlebeck
mit drei weiteren (Neo)nazis den Birkenweg entlang.
Dabei unterhielt man sich in negativer Art und Weise
über die Bewohner des dortigen Flüchtlingsheimes.
Das Gespräch steigerte sich derart, dass die (Neo)nazis
begannen – zunächst erfolglos – Flaschen gegen das
Heim zu schleudern. So dann überwand Marcell
Horlebeck den Schutzzaun des Heimes und warf gezielt
eine Flasche gegen ein beleuchtetes Zimmerfenster
im ersten Stock. Dabei ging die Fensterscheibe zu
Bruch.
2.) Am letzten Augustwochenende des Jahres 2001 fand
in Premnitz das berüchtigte „Dachsbergfest“ in
Premnitz statt, wo es Marcell Horlebeck per
polizeiliche Verfügung untersagt war zu erscheinen.
Marcell Horlebeck und ein weiterer (Neo)nazis
verblieben deshalb in Rathenow und konsumierten eine
nicht unerhebliche Menge Alkohol. Als gegen 03.40
Uhr eine Polizeistreife die Beiden in der Berliner
Straße passierte, zeigten Horlebeck und sein
Begleiter den so genannten „deutschen Gruß“
(„Hitlergruß“). |
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*Am 20. Dezember 2002
wurde Marcell Horlebeck vom Amtsgericht Rathenow
wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und
der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit für
schuldig befunden und unter Einbeziehung der Urteile
und Beschlüsse vom 16. März 2000, vom 05. Juli 2002
und vom 05. August 2002 zu einer
Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Entscheidung ob die Strafe zur Bewährung
ausgesetzt wird, wurde für einen Zeitraum von sechs
Monaten ausgesetzt.
Am 06. Januar 2004 (rechtskräftig seit dem 03.
Februar 2004) beschloss das Amtsgericht die
Freiheitsstrafe zu zwei Jahren auf Bewährung
auszusetzen.
Dem Urteil liegt folgender Tatvorwurf zu Grunde:
1.) Am 8. August 2001 verfolgte Marcell Horlebeck
mit weiteren (Neo)nazis in seinem Pkw zwei Besucher
eines Alternativen Jugendzentrums in Rathenow, nach
voran gegangenen Streitigkeiten.
In der Berliner Straße, Höhe Kreissparkasse,
stellten Horlebecks Begleiter einen der beiden
genannten Besucher und schlugen diesen brutal
zusammen, während Horlebeck den flüchtenden Zweiten
- erfolglos – verfolgte. |
Trotz einer Aussetzung der
Freiheitsstrafe zur Bewährung im Jahr 2004 war Horlebeck
während der am 20. Dezember 2002 verhängten „Vorbewährung“
dennoch an weiteren Delikten aktiv beteiligt:
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*Am 10. Mai 2003
provozierte Horlebeck wenige Stunden nach der
Beendigung einer antifaschistischen Demonstration in
der Kleinen Hagenstraße in Rathenow eine
Auseinandersetzung mit „linken“ Jugendlichen, die
für ihn jedoch unrühmlich endete.
Drohungen aussprechend verschwand er vom Ort des
Geschehens und bewegte sich zum damaligen Treffpunkt
der Kameradschaft „Sturm 27“ in einer Garage in der
Kleinen Waldemarstraße. Hier verbreitete Horlebeck
bei den anwesenden (Neo)nazis die hanebüchene Story,
dass seine Freundin und ihr Kind von „Zecken“
angegriffen worden seien. „Man hatte“, so ehemalige
Angehörige des Rathenower (Neo)nazimilieus später
über die damalige Reaktion der Gruppe, „nun endlich
einen Grund gefunden, sich nach der Antifademo doch
noch mit den Zecken zu dreschen.“
Daraufhin zogen ungefähr 25 (Neo)nazis zum
Alternativen Jugendzentrum in der Goethestraße und
griffen dort wahllos Personen an, die sich davor und
vor einem benachbarten Dönerstand aufhielten.
Schließlich entwickelte sich die Auseinandersetzung
zu einer handfesten Schlägerei mit Straßenschlacht,
an der auch Marcell Horlebeck aktiv beteiligt war.
Den (Neo)nazis wurde jedoch eine Abfuhr erteilt, so
dass sie sich letztendlich wieder zurückziehen
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Am 11. Mai 2006 musste sich
Marcell Horlebeck wegen gefährliche Körperverletzung am 10.
Mai 2003 vor Gericht verantworten. Ihm konnte jedoch
diesbezüglich keine Schuld nachgewiesen werden, da die
Zeugen, Polizeibeamte der SoKo MEGA / TOMEG, „mauerten“.
Eine Beamtin, die Horlebeck am Tattag mehrfach namentlich
ermahnte das Begehen von Straftaten zu unterlassen, konnte
sich plötzlich an seine Mittäterschaft nicht mehr erinnern
und ein weiterer Beamter, der direkt am Ort des Geschehens
wohnt, wollte aufgrund seines „angetrunkenen Zustands“
niemanden erkannt haben.
Horlebeck wurde so „nur“ wegen
eines Verkehrsdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von sieben
Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Ob Horlebeck die Haftstrafe jemals, zumindest auch nur
Teilweise, angetreten hatte ist unklar. Stattdessen fiel er
am 26. Juni 2008 in Rathenow wiederum durch eine Straftat
auf, die ihm letztendlich wohl auch sein Amt als
Vorsitzender des NPD Stadtverbandes Rathenow gekostet hat:
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*Gegen 00.15 Uhr griff
Marcell Horlebeck nach dem Fußballspiel Deutschland - Türkei einen
dunkelhäutigen bzw. "afrodeutschen" Fan der DFB-Elf an und schlug ihn derart
mit der Faust ins Gesicht, dass das Opfer ärztlich behandelt werden musste.
Gegen Horlebeck wurde Anzeige erstattet.
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